Entsorgungs- und Umweltbestimmungen

Hinweise gemäß Elektrogesetz (ElektroG)

Alte oder defekte Elektrogeräte dürfen zur Entsorgung nicht in den Hausmüll geworfen werden. (Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ ) . Verbraucher können Ihre Elektrogeräte kostenlos bei der kommunalen Sammelstelle abgeben. Altbatterien und Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe von diesem zu trennen.

Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG)

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien und Akkus gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien und Akkus an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Batterien und Akkus sind mit dem Symbol "durchgestrichene Mülltonne" gekennzeichnet.